AGB
Allgemeine Geschäfts- und Vertragsbedingungen zwischen Selfiefox GbR und dem Mieter
§1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Geschäftsbeziehung zwischen der Selfiefox GbR (im Folgenden der Vermieter) und deren Kunden (Mieter). Abweichende Bedingungen gelten nur dann, wenn sie zwischen dem Vermieter und dem Mieter schriftlich vereinbart sind. Soweit keine abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Mieters.
§2 Mietgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die Vermietung einer Fotobox und Zubehör, Lichttechnik und Zubehör, Tontechnik und Zubehör oder einer Nebelmaschine und Zubehör gegen Entgelt.
§3 Vertragsabschluss
Nach schriftlicher oder mündlicher Buchungsanfrage des Mieters erhält dieser ein Angebot vom Vermieter per E-Mail. Umfang, Ort, Zeit und Ausführung der zu erbringenden Leistung werden telefonisch, per Whatsapp oder per E-Mail geregelt und schriftlich per E-Mail festgehalten.
§4 Zahlung des Mietbetrags
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise des gebuchten Pakets. Umsatzsteuer wird von Selfiefox GbR seit 01.01.2023 erhoben und ausgewiesen. Nach Erhalt der Rechnung ist der zu zahlende Betrag innerhalb von 14 Tagen auf das Vermieterkonto zu überweisen. Verzug tritt spätestens ein, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung gezahlt wird. Gelangt das Mietprodukt aufgrund von Umständen, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, nicht rechtzeitig an den Bestimmungsort, bleibt der Mieter zur Entrichtung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. Beispielsweise, wenn der Zugang zum Aufstellort nicht möglich ist oder der Mieter zur vereinbarten Aufbau-/Übergabezeit nicht erreichbar ist.
§5 Mietbedingungen
Der Mieter hat sicherzustellen, dass die angemietete Fotobox mit Zubehör, die angemietete Lichttechnik mit Zubehör, die angemietete Tontechnik mit Zubehör und/oder die angemietete Nebelmaschine mit Zubehör nur unter seiner ständigen Aufsicht eingeschalten, betrieben und nach Gebrauch wieder ordnungsgemäß ausgeschalten und vom Stromkreislauf getrennt wird. Ohne die Aufsicht des Vermieters darf das Mietprodukt mit Zubehör nicht am Strom angeschlossen und in Gebrauch genommen werden. Der Vermieter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer anderen Sache durch den Mietgegenstand entstehen. Der Mieter verpflichtet sich, die angemieteten Gegenstände nur bestimmungsgemäß und zweckentsprechend gemäß Verwendung und vorheriger mündlicher Einweisung des Vermieters einzusetzen. Der Mieter hat die gemietete Sache sorgfältig aufzubewahren und gegen Diebstahl zu sichern. Der Mieter hat die gemietete Sache vor Feuer, Flüssigkeiten und Witterungseinflüssen zu schützen. Für eventuellen Verlust des Gerätes und Schäden am Gerät, die nicht auf normalen Verschleiß bzw. sachgemäßer Verwendung zurückzuführen sind, haftet der Mieter. Jeglicher Schaden am Mietgegenstand ist dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Die Mietzeit beginnt mit der Anlieferung zum Mieter bzw. mit der Selbstabholung beim Vermieter. Abbau und Abholung erfolgen nach Vereinbarung. Ist eine Abholung der Fotobox zum vereinbarten Zeitpunkt aus vom Mieter zu vertretenden Gründen nicht möglich, verpflichtet sich der Mieter, dem Vermieter den hieraus entstehenden Schaden (bspw. entgangener Gewinn bei unmöglich gewordener Weitervermietung) zu ersetzen. Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben, verlängert sich die Mietdauer bei gleichbleibendem täglichen Mietpreis und mindestens in Höhe von 399 Euro je angefangener Tag. Eine Untervermietung der Mietsache ist nicht gestattet. Bei unsachgemäßem Gebrauch, Vermietung an Dritte oder nicht fristgerechter Zahlung ist der Vermieter zur fristlosen Kündigung berechtigt.
§6 Datenschutz
Der Mieter erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten gespeichert werden. Der Vermieter verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrags erforderlich. Bei der Vermietung von Fotoboxen entsteht das Urheberrecht in der Person des Erstellers des Bildmaterials. Der Mieter muss sich selbständig bei diesem um die Befugnis bemühen, das Bildmaterial verwenden zu dürfen. Dies umfasst die Befugnis zur Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung und Veränderung bzw. Bearbeitung des Bildmaterials. Ansprüche oder Rechte bzgl. des Bildmaterial seitens des Vermieters bestehen nicht. Die Einholung der erforderlichen weiteren Rechte, etwa im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild der auf dem Bildmaterial abgebildeten Personen, obliegt dem Mieter. Der Vermieter haftet nicht für die Verletzung von Urheber-/Bild- oder sonstigen Rechten Dritter und übernimmt auch keine Haftung für das während der Mietdauer entstandene Bildmaterial. Die Fotoboxen sowie die Lichttechnik- und Tontechnik-Mietprodukte sind mit einer Technik ausgestattet, die für Selfiefox GbR die Position der Mietgegenstände bestimmbar macht. Die Erhebung, Speicherung und Nutzung der Daten dient ausschließlich dem Zweck des Schutzes der Mietprodukte und der vertraglichen Rechte. Indem sich der Mieter mit den vorliegenden Allgemeinen Geschäfts- und Vertragsbedingungen einverstanden erklärt, willigt er ein, dass Selfiefox GbR GPS-Koordinaten der Mietprodukte erhebt, speichert und nutzt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Selfiefox GbR aufgrund von Anordnungen staatlicher Stellen zur Herausgabe dieser Daten verpflichtet werden kann.
§7 Haftung
Der Mieter trägt die Verantwortung für die Mietprodukte und das Zubehör von der Anlieferung/Abholung bis zur Rückgabe und haftet für alle von ihm zu vertretenden Verluste und/oder Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Veranstaltungsteilnehmer entstehen. Werden die Mietprodukte, deren Bestandteile oder gemietetes Zubehör gestohlen bzw. gehen die Mietobjekte verloren, haftet der Mieter für die Wiederbeschaffung des jeweiligen Mietgegenstandes. Bemessungsgrundlage ist der Neuwert des jeweiligen Mietgegenstandes. Der Mieter haftet nicht für Defekte, die offensichtlich ohne äußere Einwirkung und auf Verschleiß der Geräte zurückzuführen sind. Der Mieter hat die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und ist verpflichtet, dem Vermieter technische Störungen unverzüglich telefonisch oder per E-Mail mitzuteilen. Reparaturen dürfen ausschließlich vom Vermieter durchgeführt werden. §8 Schlussbestimmungen / Salvatorische Klausel Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für den Fall, dass der Mieter keinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Wohnsitz des Vermieters als Gerichtsstand vereinbart. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder die Bedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung, gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die der von den Parteien gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt. Das Gleiche gilt im Fall einer Lücke.